Exklusives Nutzungsrecht
Grundsätzlich behalte ich das einfache Nutzungsrecht an den entstandenen Aufnahmen. Das bedeutet, dass ich die Bilder zeitlich und räumlich unbegrenzt für meine Eigenwerbung (z. B. Website, Portfolio, Social Media) verwenden darf, ohne hierfür eine gesonderte Zustimmung einzuholen.
Wenn dies nicht gewünscht ist, kann ein ausschließliches Nutzungsrecht hinzugebucht werden. In diesem Fall verzichte ich auf die eigene Nutzung der Aufnahmen sowie auf die Einräumung weiterer Nutzungsrechte an Dritte.
Bitte beachten:
Das Urheberrecht verbleibt gesetzlich stets bei mir als Fotografin, auch bei Erwerb eines ausschließlichen Nutzungsrechts.
Eine kommerzielle Nutzung der Aufnahmen vonseiten des Kunden ist nicht automatisch enthalten und bedarf einer gesonderten Vereinbarung gegen Aufpreis.